Am Anfang eines Batteriegroßspeicherprojekts steht oft ein markiertes Feld auf einer digitalen Flurkarte. Ob sich diese Potenzialfläche tatsächlich eignet, zeigt erst die genauere Prüfung: Wie weit ist das nächste Umspannwerk entfernt? Auf welcher Route ließe sich die Kabeltrasse verlegen? Wie ist der Boden beschaffen? Welche ökologischen Funktionen erfüllt die Fläche?
Batteriegroßspeicher nehmen Strom aus dem Netz auf, stellen ihn zeitversetzt wieder bereit und schaffen damit Flexibilität für ein Stromsystem mit wachsenden Anteilen erneuerbarer Energien. Als technische Infrastruktur beanspruchen sie bei ihrer Errichtung Fläche und können Natur und Landschaftsbild beeinträchtigen. Welche Auswirkungen zu erwarten sind und wie mit ihnen umzugehen ist, muss deshalb frühzeitig untersucht werden.
Bei Kyon Energy beginnt diese Prüfung bereits während der Standortentwicklung. Sie reicht von ökologischen Voruntersuchungen und Fachgutachten über das Genehmigungsverfahren bis zur Begleitung der Bauphase. Die gesetzlichen Vorgaben und die Bedingungen vor Ort bestimmen, welche Eingriffe vermieden werden können, wie unvermeidbare Beeinträchtigungen zu kompensieren sind und ob darüber hinaus zusätzliche ökologische Maßnahmen sinnvoll sind.
Die Paragrafen 14 und 15 des Bundesnaturschutzgesetzes bilden den zentralen rechtlichen Rahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft. Als Eingriffe gelten Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen, durch die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigt werden können.
Die daraus folgende Eingriffsregelung gibt eine klare Reihenfolge vor. Zunächst sind vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen. Wenn Auswirkungen nicht vollständig vermieden werden können, müssen sie durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen kompensiert werden. Ergänzend gelten die jeweiligen landesspezifischen Vorgaben, die das Verfahren und die Bewertung weiter konkretisieren.
Für die Genehmigungsplanung werden die relevanten Schutzgüter am Standort untersucht. Dazu zählen unter anderem Boden, Wasser, Biotope, Pflanzen- und Tierarten, Klima und Luft sowie das Landschaftsbild. Auf dieser Grundlage wird festgelegt, welche Schutz-, Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen erforderlich sind. Die zuständigen Umwelt- und Naturschutzbehörden werden in die Abstimmung eingebunden.
Die Bundesrepublik Deutschland verfügt über bundeslandspezifische Bewertungssysteme, mit denen Eingriffe und Kompensationen erfasst und geplant werden. Sie machen den Umfang von Maßnahmen nachvollziehbar. Entscheidend bleibt dabei der Einzelfall: Die Bewertung einer Fläche und die Auswahl geeigneter Maßnahmen richten sich nach ihren konkreten ökologischen Funktionen.
Batteriegroßspeicher bündeln hohe Leistung und Speicherkapazität auf vergleichsweise kompakter Fläche. Die Anlagenkomponenten erreichen in der Regel eine Bauhöhe von etwa drei Metern. Dadurch können sie durch standortgerechte Hecken und Gehölze in das Landschaftsbild eingebunden werden, sofern dies im jeweiligen Standortkonzept vorgesehen ist.
Eine zentrale Rolle spielt die Nähe zum Netzanschlusspunkt. Kurze Verbindungen zum Umspannwerk begrenzen den Bedarf an zusätzlichen Kabeltrassen. Das reduziert Erdarbeiten und die Inanspruchnahme weiterer Flächen. Bei Kyon Energys Projekt Mehringen in Niedersachsen wurde die Fläche unmittelbar am Umspannwerk gewählt. Auch beim Projekt Schobüll in Schleswig-Holstein war diese Nähe ein wesentliches Kriterium der Flächenauswahl.
Wie die Anlagenkomponenten gegründet werden, wird für jeden Standort gesondert geplant. Da sie auf einzelnen Fundamentflächen errichtet werden, wird nicht die gesamte Projektfläche versiegelt. Die konkrete Flächenbeanspruchung richtet sich nach Anlagenlayout, Fundamentart und Standortbedingungen. Sofern die Bodenverhältnisse und die statischen Anforderungen es zulassen, können neben Streifen- und Punktfundamenten aus Stahlbeton auch Schraubpfahlfundamente zum Einsatz kommen. Dadurch lässt sich der Betonbedarf im Vergleich zu konventionellen Fundamentlösungen reduzieren.
Schutzmaßnahmen von der Untersuchung bis zur Bauphase
Vor Baubeginn geben ökologische Voruntersuchungen und naturschutzfachliche Prüfungen Aufschluss darüber, welche Schutzmaßnahmen am Standort erforderlich sind. Je nach Standort umfasst dies Biotopkartierungen, die Erfassung aller besonders und streng geschützten Arten sowie die Erstellung von naturschutzfachlichen Gutachten.. Neben der Reduzierung der überbauten Flächen werden weitere Vermeidungsmaßnahmen, wie die Anpassung der Bauzeiten an die Brutaktivitäten von Brutvögeln, umgesetzt.
In Mehringen wurde die Baufeldfreimachung von extern beauftragten Fachunternehmen ökologisch begleitet. Eine alte Eiche entlang der Zuwegung blieb erhalten und wurde während der Arbeiten geschützt. Die Planung berücksichtigte zudem Brutzeiten und potenzielle Vorkommen empfindlicher Arten.
Beim Projekt Husum in Nordfriesland wurden geschützte und empfindliche Bereiche entlang der Trasse geprüft und durch eine Anpassung der Planung vor erheblichen Beeinträchtigungen geschützt. Vogelkontrollen vor dem Baubeginn dienten dazu, mögliche Brutplätze zu erfassen und die daraus folgenden Schutzanforderungen in den Bauablauf zu integrieren.
Auch beim Batteriespeicher Schobüll wurden die Nähe zum Umspannwerk und die landschaftliche Einbindung des Standorts gemeinsam betrachtet. Die Wahl der Fläche begrenzte den Trassenbedarf, und eine Begrünung unterstützt die Einbindung der Anlage in die Umgebung.
Während der Bauphase werden umweltbezogene Auflagen fachlich begleitet. Sofern Genehmigung und Maßnahmenkonzept dies vorsehen, folgen Pflege- und Erfolgskontrollen.
Bei unvermeidbaren Eingriffen werden Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen festgelegt. Kyon Energy prüft dabei, ob eine Realkompensation im räumlichen Umfeld des Projekts möglich und fachlich geeignet ist. So können beispielsweise Randbereiche oder verbleibende Flächenteile durch heimische Gehölze oder artenreiche Säume aufgewertet werden. Eine solche Maßnahme muss zum Standort passen und dauerhaft gesichert werden.
Über die verbindlichen Anforderungen hinaus prüft Kyon Energy bei einzelnen Projekten zusätzliche Maßnahmen, sofern sie einen nachvollziehbaren Bezug zur lokalen Situation haben. Diese Maßnahmen ersetzen weder die gesetzlich erforderliche Kompensation noch die artenschutzrechtliche Prüfung. Sie können jedoch Strukturen ergänzen, die im Umfeld einer Anlage fehlen oder verbessert werden können.
Für das Projekt Dahlem in der Eifel ist vorgesehen, einen Teil der Fläche unbebaut zu lassen. Hintergrund ist die Verbindung zweier Teilbereiche eines FFH-Gebietes (Fauna-Flora-Habitat-Gebietes), die unter anderem Tag- und Nachtfalter beherbergen, über einen eingeplanten Flugkorridor. Solche Korridore können dazu beitragen, den Austausch zwischen Populationen zu ermöglichen und die ökologische Vernetzung von Lebensräumen zu erhalten.
In Schobüll ergänzen Reisighaufen und liegende Baumstämme die Begrünung. Solche Strukturen können Rückzugs- und Überwinterungsmöglichkeiten für Insekten und Kleintiere bieten. Hecken können die Anlage in das Landschaftsbild einbinden und, je nach Ausgestaltung und Pflege, Deckungs- und Nahrungsräume für Vögel und Insekten schaffen.
Als Teil von TotalEnergies ordnet Kyon Energy den Natur- und Artenschutz in einen gruppenweiten Nachhaltigkeitsansatz ein. Biodiversität wird dabei zunehmend systematisch erfasst und in der Nachhaltigkeitsberichterstattung berücksichtigt. Ziel ist es, Maßnahmen und ihre Entwicklung nachvollziehbar zu dokumentieren.
Für die Projektentwicklung von Kyon Energy bedeutet das, die ökologische Ausgangslage eines Standorts frühzeitig zu untersuchen und geeignete Maßnahmen auf die örtlichen Bedingungen abzustimmen. Wo über die gesetzlichen Anforderungen hinaus zusätzliche Aufwertungen umgesetzt werden, sollen diese einen nachvollziehbaren Beitrag zur ökologischen Entwicklung des Standorts leisten.
Batteriegroßspeicher können mit geringem Flächenbedarf einen wichtigen Beitrag zu einem flexibleren Stromsystem leisten. Gleichwohl verändert jedes Projekt seinen Standort und muss deshalb fachlich bewertet werden.
Kyon Energy folgt dabei einer klaren Reihenfolge:
Naturschutz ist damit kein nachgelagerter Baustein. Er gehört zur Planung, Genehmigung, Umsetzung und Pflege von Batteriespeicherprojekten.