
Die Anzahl der Anfragen für einen Anschluss an das Übertragungsnetz ist in den vergangenen Jahren rasant gestiegen, vor allem getrieben durch Batteriespeicher. Allein bei den vier Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) liegen Anschlussanfragen für rund 211 GW vor. Zum Vergleich: die im Betrieb befindlichen konventionellen Kohle- und Gaskraftwerke haben alle zusammen eine Anschlussleistung von etwa 65 GW. Durch das bisherige Windhundprinzip („first come, first served“) in der KraftNAV (Kraftwerks-Netzanschlussverordnung) entstand ein endloser Stau an Anschlussanfragen. Das Resultat: Anfragen mit geringer Wahrscheinlichkeit auf Umsetzung blockieren aufgrund des früheren Datums der Antragsstellung andere aussichtsreichere Projekte.
Mit der Anpassung der KraftNAV am 24. Dezember 2025 wurde klargestellt, dass dieses Verfahren nicht weiter für Batteriespeicher anzuwenden ist:
Die ÜNBs haben sich nun auf ein Reifegradverfahren geeinigt – und damit einen Paradigmenwechsel eingeleitet.
Das neue Reifegradverfahren folgt dem Prinzip „first ready, first served“ und ersetzt die Priorisierung nach Anfragedatum durch eine Priorisierung nach Projektreife. Ziel der ÜNBs ist es, die technisch begrenzten Netzanschlusskapazitäten an die Projekte mit der höchsten Wahrscheinlichkeit für eine Umsetzung zu vergeben. Das Verfahren gliedert sich in drei Phasen:
Zum Start des Verfahrens veröffentlichen die ÜNBs die verfügbaren Netzanschlusskapazitäten – sowohl hinsichtlich der Übertragungsleistung als auch der technischen Anschlussmöglichkeiten. In diesem Schritt wird auch die Möglichkeit zur Klärung offener Fragen eingeräumt. Zusätzlich bieten die ÜNBs Anschlussinteressenten (Petenten) an, deren Antragsunterlagen auf Vollständigkeit zu prüfen. Die Informations- und Antragsphase endet nach drei Monaten mit einem verbindlichen Stichtag, bis zu dem Anschlussanfragen eingereicht werden können. Für die weitere Bearbeitung der Anfrage ist neben der Einhaltung des Stichtags auch eine Anschlusspauschale von 50.000 Euro zu entrichten.
Nach dem Stichtag prüfen die ÜNBs alle fristgerecht eingereichten Anträge und bewerten die Projektreife anhand von vier Kategorien:
1. Flächensicherung & Genehmigungsstand
2. Technisches Konzept
3. Leistungsfähigkeit des Petenten
4. Netz- & Systemnutzen
Jede Kategorie umfasst Mindestanforderungen, beispielsweise ein Genehmigungskonzept oder einen belastbaren Projektplan. Darüber hinaus werden Zusatzpunkte für weitere bereits erreichte Meilensteine vergeben.
Beispiel: Ein abgeschlossener Pacht- oder Kaufvertrag führt zu einer höheren Punktzahl als eine notariell beurkundete Reservierungsvereinbarung.
Alle vier Kategorien fließen gleichgewichtet mit jeweils 25 Prozent in die Gesamtbewertung ein. Sind die Mindestanforderungen erfüllt, wird jeder Antrag anhand seiner Punktzahl in die Prioritätenliste aufgenommen. Auf dieser Basis entscheiden die ÜNB anschließend – beginnend mit dem bestbewerteten Projekt – wie die Projekte hinsichtlich freier Schaltfelder, Leistungskapazitäten am Standort, Stabilitätskriterien und der Verfügbarkeit von Projektressourcen zugeteilt werden können. Ist kein Anschluss möglich, wird der Antrag nicht weiter berücksichtigt.
Als letzten Schritt der Clusterstudie werden Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Projekten überprüft bzw. ob das Übertragungsnetz mit der Summe aller Projekte umgehen kann. Sollte dies nicht der Fall sein, wird zunächst die Leistung von Projekten mit geringerer Reife reduziert.
In der letzten Phase bekommen alle Petenten eine detaillierte Rückmeldung. Absagen zum Netzanschluss beinhalten u. a. die erreichte Punktezahl sowie die Mindestpunktzahl, die für eine Anschlusszusage notwendig gewesen wäre. Zusagen enthalten Angaben zur Netzanschlussleistung, dem Netzanschlusspunkt sowie einen indikativen Anschlusstermin. Bei Annahme des Anschlussangebots ist eine Reservierungsgebühr von 1.500 Euro pro MW zu entrichten. Die Annahmefrist beträgt einen Monat. Nicht angenommene Angebote werden an Nachrücker weitergegeben, die ebenfalls einen Monat Zeit zur Entscheidung haben.
Die Datenlage macht die Dringlichkeit der Reformen deutlich: Mehr als 50 GW Anschlussleistung sind bereits bei ÜNBs für Batteriespeicher reserviert. Diese 50 GW Anschlussmöglichkeiten sind auf unbestimmte Zeit blockiert und das ohne Nachweis oder Prüfung der Projektreife. Diese bereits ausgesprochenen Reservierungen bleiben unverändert bestehen, es findet keine nachträgliche Prüfung des Reifegrads statt. Das Reifegradverfahren wird somit nur für neue oder nicht abgeschlossene Anschlussanfragen angewendet.
Nicht nur bei Netzbetreibern sondern auch bei Fachfirmen für Leitungsbau und Projektierung sind (Personal-)Ressourcen limitiert. Diese begrenzten Ressourcen sollen durch das Reifegradverfahren auf Projekte gelenkt werden, die den größten Beitrag zum Gelingen der Energiewende leisten. Das Reifegradverfahren setzt einheitliche Standards, schafft faire und nachvollziehbare Prioritäten, entlastet die Übertragungsnetzbetreiber und bietet ernsthaften Projektentwicklern verlässliche Rahmenbedingungen.
Für uns als Projektierer und Betreiber von Großspeichern bedeutet das, dass wir mehr Vorarbeit leisten müssen, bevor wir Klarheit bekommen können, ob ein Netzanschluss für das geplante Projekt möglich ist. Es verschiebt sich also Aufwand vom Netzbetreiber zu uns als Projektierer. Entsprechend der aktuell festgelegten Reifegradkriterien bleibt die notwendige Vorleistung jedoch in umsetzbarem Umfang – Prüfaufwand der Netzbetreiber für die Anschlussanfrage und Aufwand für Vorplanung bei Projektieren erscheinen in einem angemessenen Verhältnis zu sein. Somit blicken wir zuversichtlich und gespannt auf den Start des Reifegradverfahrens am 01. April 2026 mit der Veröffentlichung der Anschlusspotenziale.
International zeigt sich, dass Deutschland mit dem neuen Reifegradansatz aufholt: Die EU- Kommission fordert seit 2025 die Einführung von Reifegradkriterien in Netzanschlussprozessen und mehrere Nachbarländer haben bereits konkrete Reformschritte vollzogen. Großbritannien setzt seit 2025 auf einen „first ready, first served“ Prozess mit harten Reifegradkriterien und jährlichen Fortschrittsnachweisen. Norwegen hat eine gesetzlich verankerte Reifeprüfung für Projekte über 1 MW eingeführt, die Flächensicherung und Finanzierungsnachweise zur Pflicht macht. Frankreich kombiniert Mindestkriterien mit jährlichem Projektfortschritt, Pauschalbeträgen und Sanktionen bei Inaktivität.
Um den Stau an Netzanschlussanfragen auf allen Netzebenen aufzulösen und Netzanschlüsse effizient zu vergeben sind weitere Reformen notwendig:
Das Reifegradverfahren bewertet Projekte mit Netz- und Systemnutzen in der Priorisierung bereits höher, jedoch bislang ausschließlich über das Kriterium der Projekthybridisierung. Damit wird eine effiziente Ausnutzung von Schaltfeldern incentiviert, ein weiterer Mehrwert bleibt aber ungenutzt: Die systemstabilisierenden Funktionen moderner Batteriespeicher. Gerade ihre Fähigkeit Frequenzhaltung, Blindleistungsbereitstellung, Schwarzstartfähigkeit, Engpassmanagement oder andere Systemdienstleistungen zu erbringen, könnte einen erheblichen Beitrag zur Transformation des Stromsystems leisten. Speicher, die solche Dienste zuverlässig bereitstellen, sollten deshalb einen messbaren Bonus im Reifegrad erhalten.
Angewendet wird das Reifegradverfahren für alle Anschlussanfragen außer von Erneuerbaren und konventionellen Kraftwerken. Es konkurrieren also in einem Anschlussverfahren Speicher, Rechenzentren, Wasserstofferzeugung und Industrieanlagen um Netzanschlüsse. Nachdem die Zuteilung der Netzanschlüsse 2026 erstmals erfolgt ist, ist zu bewerten, ob diese Konkurrenz zu einer zu einseitigen Vergabe von Netzanschlüssen führt und künftig ggf. mit Obergrenzen für Anlagenklassen gegengesteuert werden muss.
Das neue Verfahren soll bislang ausschließlich für die Netzanschlüsse bei Übertragungsnetzbetreibern gelten. Der Stau an Netzanschlussanfragen bei ÜNBs ist jedoch nur entstanden, da die Verteilnetzbetreiber (VNB) zuvor mit Netzanschlussanfragen für die Mittel- und Hochspannung überflutet wurden. Zusätzlich zu den 211 GW Anschlussanfragen bei den ÜNBs gibt es weitere ca. 600 GW an Anfragen bei den VNBs. Das neue Verfahren soll bislang ausschließlich für die Netzanschlüsse bei Übertragungsnetzbetreibern gelten. Sofern sich das Reifegradverfahren bewährt, ist es naheliegend dieses auf weitere Netzebenen auszurollen.
Mit unserer Erfahrung aus mehr als 2,5 GW zur Baureife entwickelter Projekte und dem Übergang zum Independent Flexibility Provider (IFP) bringt Kyon Energy sich aktiv in die Weiterentwicklung eines modernen Netzanschlussprozesses ein. Wir stehen im engen Austausch mit Politik, der Bundesnetzagentur, den Übertragungsnetzbetreibern und den relevanten Verbänden, um sicherzustellen, dass Flexibilität als Schlüsselressource der Energiewende den regulatorischen Rahmen erhält, den sie benötigt.