Netzentgelte

Definition

Netzentgelte oder auch Netznutzungsentgelte sind die an den Netzbetreiber zuzahlenden Entgelte für die Nutzung des Netzes. Diese sind Bestandteil des Strompreises und entsprechen den Maßnahmen zum Ausbau und Erhalt des Stromnetzes. Maßgebliche Gesetze zur Bildung der Netznutzungsentgelte sind das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und die Stromentgeltverordnung (StromNEV).

Wie hoch sind aktuell die Netzentgelte der Endkundenpreise?

Die von der Bundesregierung für das Jahr 2021 angegebenen durchschnittlichen Netzentgelte für Haushaltskunden lagen bei 7,52 ct/kWh. Dies Entsprach einem Anteil von circa 23 Prozent vom Gesamtstrompreis. Die mittleren Netzentgelte für Gewerbekunden wurden mit 6,64 ct/kWh und für Industriekunden 2,67 ct/kWh angegeben.

Wer bestimmt die Höhe der Netzentgelte?

Aufgrund der monopolartigen Struktur der Stromnetze sind die Netzentgelte reguliert. Eine Regulierungsbehörde prüft unternehmensspezifisch die angesetzten Kosten und legt Erlösobergrenzen fest. Basis für die Prüfung ist die StromNEV. Die Berechnung erfolgt schrittweise. Im ersten Schritt werden die geprüften Kosten auf die verschiedenen Kostenstellen aufgeteilt, in Folge werden die Kosten einzelnen Kostenträgern zugeordnet. Diese werden wiederum aufgrund der Jahreshöchstlast der Netz- und Umspannebene in spezifische Jahreskosten überführt. Mittels der g-Funktion werden aus den spezifischen Jahreskosten die Netzentgelte gebildet. Die Kosten aller vorgelagerten Netzbetreiber werden an den Endkunden weitergegeben.

Sind die Kosten überall in Deutschland gleich hoch?

Die Netzentgelte variieren innerhalb Deutschlands. Diese Unterschiede haben den ihren Ursprung in der unterschiedlichen Auslastung der Netze, der Besiedlungsdichte einzelner Regionen, den Einspeisemanagementkosten sowie dem Alter und dem Zustand beziehungsweise der Qualität der Netze.

Besonders hohe Netzentgelte sind in Schleswig-Holstein (9,47 ct/kWh), Brandenburg (8,56 ct/kWh), Hamburg (8,45 ct/kWh) und Mecklenburg-Vorpommern (8,31 ct/kWh) zu finden. Hingegen fallen die durchschnittlichen Netzentgelte in Bayern (6,8 ct/kWh), Berlin (6,4 ct/kWh) und Bremen (5,13 ct/kWh) am geringsten aus.

Müssen Batteriespeicheranlagen Netzentgelte zahlen?

An das deutsche Stromnetz angeschlossene Batteriespeicher sind nach Inbetriebnahme für eine Betriebsdauer von 20 Jahren nach §118 Abs. 6 des Energiewirtschaftsgesetzes von den Netzentgelten freigestellt. Diese Regelung gilt 15 Jahre ab dem 04.08.2011.