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15.7.2025

BGH-Beschluss mit Signalwirkung für den Batteriespeichermarkt: Kyon Energy nimmt Stellung

München, 15. Juli 2025 – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute die Erhebung von Baukostenzuschüssen (BKZ) für Batteriespeicher gebilligt. Im Zentrum des von Kyon Energy initiierten Verfahrens stand die Frage, ob Netzbetreiber für stationäre Batteriespeicher-Anlagen Baukostenzuschüsse unterschiedslos zu Letztverbrauchern verlangen dürfen, obwohl diese das Stromsystem entlasten und nicht wie klassische Letztverbraucher agieren. Die Folgen der Entscheidung sind weitreichend – für die Investitionssicherheit in Großbatteriespeicher, für die Planungspraxis von Projektentwicklern und für die Rahmenbedingungen der Energiewende – und werfen grundsätzliche Fragen hinsichtlich des Gestaltungsspielraums der Bundesnetzagentur (BNetzA) auf.

BGH hebt OLG-Beschluss auf: Rückschlag für den Speicherausbau

Der BGH hat den Beschluss des Oberlandgerichts (OLG) Düsseldorf aufgehoben. Die Entscheidung bezieht sich formal auf eine einzelne Batteriespeicher-Anlage von Kyon Energy, die zum Gegenstand des Verfahrens gemacht wurde. Insgesamt ist jedoch davon auszugehen, dass der Beschluss grundsätzlich auf Batteriespeicher anwendbar ist. Die vollständige Tragweite wird sich jedoch erst anhand der Entscheidungsgründe des BGH einordnen lassen, die heute noch nicht vorliegen.

Viele Fachleute sehen in der aktuell von verschiedenen Netzbetreibern praktizierten Regelung einen grundlegenden Konstruktionsfehler: Großbatteriespeicher zahlen wie klassische Letztverbraucher, obwohl sie –  in doppelter Hinsicht atypisch im Vergleich zu Letztverbrauchern und anderen Netznutzern – bei Stromüberschuss beziehen, bei Strommangel einspeisen und zudem zur Netzstabilität beitragen.

Aus rechtlicher Sicht ist überraschend und bedauerlich, dass die Sache nicht dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt wurde, zumal das OLG Düsseldorf seine abweichende Entscheidung zentral auf europarechtliche Erwägungen gestützt hatte.  Auch billigt der BGH der BNetzA durch die heutige Entscheidung einen gerichtlich nicht überprüfbaren Entscheidungsspielraum zu.

„Vor dem Hintergrund, dass die BNetzA als unabhängige Regulierungsbehörde bereits der Kontrolle des nationalen Gesetzgebers entzogen ist, wirft die heutige Entscheidung europarechtliche Fragen unabsehbarer Tragweite auf. Bei künftigen Entscheidungen wird mehr als der BKZ auf dem Spiel stehen und es bleibt zu hoffen, dass dann die Kontrollinstanzen für die BNetzA ihre Funktion erfüllen“, kommentiert Benedikt Deuchert, Head of Business Development & Regulatory Affairs bei Kyon Energy.

Hintergrund zum Verfahren

Ausgangspunkt war ein Batteriespeicherprojekt von Kyon Energy, für das 2021 ein Netzanschluss beantragt wurde. Der zuständige Netzbetreiber verlangte auf Basis des Positionspapiers der BNetzA einen Baukostenzuschuss, was Kyon Energy für unzulässig hielt. Im Zuge eines Missbrauchsverfahrens bei der Bundesnetzagentur sollte die Erhebung des Baukostenzuschusses untersagt werden. Mit ABO Energy und ju:niz Energy schlossen sich zwei weitere führende Akteure in der Speicherbranche dem Verfahren an. Die BNetzA folgte den Argumenten von Kyon Energy nicht und bestätigte somit das Vorgehen des zuständigen Netzbetreibers. Im Dezember 2023 entschied das OLG Düsseldorf, dass der Beschluss der BNetzA aufzuheben sei: Das der BKZ-Erhebung zugrunde liegende Berechnungsmodell benachteilige Großbatteriespeicher und verstoße gegen das Energiewirtschaftsgesetz. Die BNetzA legte hiergegen Rechtsbeschwerde beim BGH ein – nun liegt die Entscheidung des BGH vor.

Über Kyon Energy

Kyon Energy ist ein führendes deutsches Projektentwicklungsunternehmen, das sich auf große Batteriespeichersysteme konzentriert und neben der Projektierung auch als EPCM (Engineering, Procurement, Construction, and Management) und Betreiber der Anlagen agiert. Mit 135 MW erfolgreich entwickelten und verkauften Batteriespeicher-Anlagen, über 1,7 GW an genehmigten und baureifen Projekten und einer aktuellen Projektpipeline von über 7 GW ist Kyon Energy einer der Marktführer in Deutschland. Das Unternehmen, welches im Januar 2024 von TotalEnergies übernommen wurde, hat einen besonderen Fokus in der Entwicklung und Optimierung von Multi-Use-Strategien, kombiniert mit einem tiefen Know-how in der Projektentwicklung und -verwaltung sowie der Regulierung von Batteriegroßspeichern. Durch seine Batteriespeicher-Anlagen ist Kyon Energy ein Treiber der Energiewende und strebt eine Welt an, die von erneuerbarer, nachhaltiger und unabhängiger Energie angetrieben wird.

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