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Reifegradverfahren

Reifegradverfahren

Definition

Was ist das Reifegradverfahren? Das Reifegradverfahren ist ein Verfahren zur Vergabe von Netzanschlusskapazitäten im Übertragungsnetz. Ziel ist es, verfügbare Netzanschlusskapazitäten bevorzugt Projekten zuzuordnen, die bereits einen fortgeschrittenen Entwicklungsstand aufweisen und mit hoher Wahrscheinlichkeit realisiert werden. Im Gegensatz zum bisherigen Windhundprinzip entscheidet dabei nicht allein der Zeitpunkt der Antragstellung über die Priorität eines Projekts. Stattdessen werden Nachweise und Projektfortschritte berücksichtigt, die Rückschlüsse auf die Realisierbarkeit eines Vorhabens zulassen. Zu den relevanten Kriterien zählen beispielsweise:

  • gesicherte Flächenverfügbarkeit,
  • Fortschritte im Genehmigungsprozess,
  • technische Planungstiefe,
  • belastbare Projektunterlagen,
  • wirtschaftliche Umsetzungsfähigkeit.

Auf Grundlage dieser Kriterien wird ein Reifegrad ermittelt. Projekte mit höherem Reifegrad werden bei der Vergabe von Netzanschlusskapazitäten bevorzugt berücksichtigt.  Gleichzeitig müssen Mindestanforderungen erfüllt werden, um am Verfahren teilnehmen zu können. Ein wesentliches Merkmal des Reifegradverfahrens ist die regelmäßige Neubewertung der Projekte, wodurch erreichte Fortschritte in späteren Bewertungsrunden berücksichtigt werden können.

Wie läuft das Reifegradverfahren ab?

Das Reifegradverfahren wird in regelmäßigen Zyklen durchgeführt und gliedert sich in drei aufeinanderfolgende Phasen sowie eine anschließende Vorprojektphase. Die Prozessskizze veranschaulicht beispielhaft den grundsätzlichen Ablauf des Verfahrens:

Ablauf des Reifegradverfahrens in vier Phasen
Ablauf des Reifegradverfahrens

1. Informations- und Antragsphase

Zu Beginn eines Verfahrenszyklus stellen die Übertragungsnetzbetreiber Informationen zu verfügbaren Netzanschlusskapazitäten sowie zu den Voraussetzungen für die Antragstellung bereit. Projektentwickler können ihre Anträge einreichen und die erforderlichen Nachweise vorlegen.

2. Clusterstudie mit reifegradbasierter Priorisierung

Nach Eingang der Anträge erfolgt die Prüfung und Bewertung der Projekte. Die Projekte werden anhand der definierten Reifegradkriterien bewertet und priorisiert. Anschließend prüfen die Übertragungsnetzbetreiber gemäß der ermittelten Reihenfolge, wie verfügbare Netzanschlusskapazitäten zugeordnet werden können und ob die Projekte netztechnisch umsetzbar sind.

3. Angebotsphase

Die Antragsteller erhalten eine Rückmeldung zum Ergebnis der Bewertung. Für priorisierte Projekte können Netzanschlusskapazitäten reserviert werden.

4. Vorprojektphase

Nach Annahme eines Netzanschlussangebots folgen die weiteren Schritte zur Konkretisierung des Netzanschlusses und vertragliche Ausgestaltung.

Die Abkehr vom Windhundprinzip auch auf Verteilnetzebene

Repartierungsverfahren / Zuteilungsverfahren und Reifegradverfahren verfolgen dasselbe Ziel im Übertragungs- und Verteilnetz: die transparente und diskriminierungsfreie Vergabe knapper Netzanschlusskapazitäten anhand vordefinierter Kriterien. Alle Anfragen werden bis zu einem Stichtag eingereicht und dann in der Reihenfolge der Güte gemäß zuvor definierten Kriterien bewertet.  Projekte mit höheren Punktzahlen werden bei Kapazitätsengpässen bevorzugt berücksichtigt.

Die aktuellen Ansätze von Verteilnetzbetreibern (VNB) weisen in ihrer Grundlogik einige Parallelen zum Reifegradverfahren der Übertragungsnetzbetreiber auf. Auch hier werden Anfragen von Speichern und Bezugskunden in definierten Zyklen gesammelt und  bewertet, anstatt ausschließlich nach dem Zeitpunkt der Antragstellung bearbeitet zu werden. Es fließen dabei teilweise netzbezogene Aspekte wie die Effizienz der Netzanschlussnutzung, Flexibilitätsmerkmale oder regionale Netzanforderungen in die Bewertung ein. Zugleich wird aber auch zwischen den unterschiedlichen Assetklassen selbst unterschieden. Dies erfolgt z.B. durch den Abgleich mit dem jeweils gültigen Regionalszenarios.

Damit zeigt sich eine allgemeine Entwicklung weg vom klassischen Windhundprinzip hin zu strukturierten und kriterienbasierten Vergabeverfahren. Sowohl auf Übertragungs- als auch auf Verteilnetzebene soll so sichergestellt werden, dass knappe Netzanschlusskapazitäten nur an solche Projekte vergeben werden, die bereits verstärkt Ressourcen in die Entwicklung investiert haben.